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Rechtsfreie Räume für Kleintransporter beibehalten

Rechtsfreie Räume für Kleintransporter beibehalten

Entscheidung im Bundesrat: Rechtsfreie Räume für Kleintransporter beibehalten

Als die EU-Kommission vorschlug, leichte Nutzfahrzeuge in die Berufszugangsregeln einzubeziehen, wollte die Institution die Verkehrssicherheit im Güterverkehr verbessern. Weil der Bundesrat den umfangreichen Vorschlag nun zurückwies, liegen diese Pläne auf Eis. Für den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) die falsche Entscheidung. In anderer Sache stärkt die Vereinigung, die Interessen von mittelständischen Transportunternehmen vertritt, dem Bundesrat aber den Rücken.

Die Länderkammer habe eine „Einladung zum Sozialdumping und zum übermüdeten Fahren“ ausgesprochen, heißt es in einer Erklärung, die die Organisation am 17. Juni veröffentlichte. Der Fachverband, der in Brüssel und Berlin für die Belange von mittelständischen Transportunternehmen einsetzt, kritisierte die Zurückweisung durch den Bundesrat scharf. Dieses Gremium sprach sich gegen eine Gesetzesinitiative der EU-Kommission aus, die den Namen „Europa in Bewegung“ trägt. Das unter der Bezeichnung „Straßenpaket“ bekannte Vorhaben sollte Kleintransporter in die Berufszugangsregeln integrieren. Vorab hatten sich Fachverbände und Verkehrsspezialisten für diesen Teil des Paketes ausgesprochen.

Die Behörde aus Brüssel begründete den Plan mit Hinweisen aus Mitgliedsstaaten. Länder warnten die EU-Kommission vor immer mehr leichten Nutzfahrzeuge, die für den Warentransport eingesetzt werden. Derzeit sei „dieses Phänomen noch begrenzt“, es existieren aber Indizien für eine Zunahme, urteilte die EU-Behörde. Diese Einschätzung begrüßte der BGL „als Schritt in die richtige Richtung“. Der Deutsche Speditions- und Handelsverband (DSLV), einflussreicher Dachverband der Logistikbranche in der Bundesrepublik, lobte ebenfalls den Einbezug der Kleintransporter. Schließlich warnen Experten seit Jahren, dass immer mehr Kleinunternehmer den geregelten Markt meiden, indem sie Fahrzeuge wie einen Sprinter einsetzen.

Der BGL beobachtet, dass seit einigen Jahren „immer mehr dieser Fahrzeuge aus den östlichen EU-Staaten mit Ein-Mann-Schlafkabine quer über dem Fahrerhaus in Deutschland und Westeuropa unterwegs“ sind. Die Fahrer dieser Topsleeper seien oft über mehrere Wochen oder sogar Monate fernab des Wohnorts stationiert. Mittlerweile seien diese Kleintransporter „zum alltäglichen Bild auf den hiesigen Autobahnrastplätzen geworden“, kritisiert der Verband. Weil nicht die strengen Vorschriften wie für LKWs gelten, entfalle der Nachweis von Sach- und Fachkunde. Ohne Regulierung benötigen Transportunternehmer für die kleinen Transporter keine Lizenz, sodass die persönliche Eignung oder die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht geprüft wird.

Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung mit dem hohen Verwaltungsaufwand. Nach Ansicht des BGL ist der zu betreibende Einsatz aber durchaus angemessen. Der Verband fordert, dass aufgrund der Verkehrssicherheit und des fairen Wettbewerbs die gesamten Regularien zum Berufszugang auch auf Transportfahrzeuge angewendet werden sollen, die weniger als 3,5 Tonnen wiegen. Weil sich der Bundesverband der „Mitgestaltung verkehrspolitischer Entscheidungen“ im Güterverkehr verschrieben hat, wird er weiterhin für eine Regulierung werben, die der fairen Gestaltung des Transportwesens dient. Aus diesem Grund begrüßte der BGL eine andere Positionierung des Bundesrates, die die Überfüllung auf deutschen Autobahnen und Rastplätzen berücksichtigt.

Die Kammer wandte sich gegen die Kolportage im Güterverkehr. Diese liegt vor, wenn ein LKW einer Spedition einen Transport innerhalb eines Staatsterritoriums durchführt, aber aus einem anderen Land stammt. Der Bundesrat folgte in diesem Fall der Empfehlung des Bundesverbandes. Er lehnte die ebenfalls durch die europäische Kommission vorgeschlagene Freigabe der Kolportage auf fünf Tage pro Woche ab. Stattdessen bittet der Rat die Bundesregierung um den Einsatz auf EU-Ebene. Die Regierung wird aufgefordert, sich dort stark einzubringen, sodass die geltenden Regelungen zumindest beibehalten werden. Nach Sicht des BGL wäre es noch besser, die Anzahl von Kolportage-Transporten durch Einführung von Höchstgrenzen zu verringern.