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Kabotagebeförderungen im Straßenverkehr

Kabotagebeförderungen im Straßenverkehr

Zur Jahresmitte hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen europäischen Mobilitätspakt vorgelegt. Er soll zu einer weiteren Harmonisierung der Transportregelungen in Europa führen und will auch sonst den gemeinsamen Binnenmarkt im Transportwesen „vervollkommnen“. Ein Ansatz dazu ist der Abbau von noch bestehenden Hürden beim grenzüberschreitenden Frachttransport. Das betrifft in erster Linie Kabotagebeförderungen.

Von Kabotage spricht man, wenn ein ausländischer Spediteur Transportleistungen im Inland oder vom Inland in einen anderen ausländischen Staat durchführt. Ein Beispiel: eine polnische Transportfirma befördert im Auftrag eines deutschen Unternehmens Waren von Hamburg nach Stuttgart. Oder ein tschechischer Spediteur fährt Güter von Frankfurt nach Marseille.

EU-Recht und Kabotagebeschränkungen in Deutschland

Früher gab es in Europa mehr oder weniger umfangreiche Kabotagebeschränkungen. Damit sollte jeweils die heimische Transportbranche vor ausländischem Wettbewerb geschützt werden. Im Zuge der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes wurden solche Beschränkungen nach und nach abgebaut. Kabotagefreiheit war das Ziel. Seit April 1997 ist sie bei Luftbeförderung verwirklicht und seit 1999 im Seeverkehr. Bei der Beförderung über Land ist man nicht so weit gegangen. Hier wurden durch die Europäische Union zwar gewisse Rahmenregelungen erlassen. In diesem Rahmen kann aber jeder Mitgliedstaat nach wie vor Kabotagebeschränkungen festlegen.

Auch Deutschland hat davon Gebrauch gemacht. Umgesetzt wurde das in der „Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr und den Kabotageverkehr“ – abgekürzt mit dem Ungetüm GüKGrKabotageV. Unter Bezugnahme auf die EU-Vorschriften ist darin festgelegt, dass ausländische Güterkraftverkehrsunternehmer – sprich Spediteure – in Deutschland maximal drei Kabotagefahrten mit ein und demselben Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen durchführen dürfen. Kabatogefahrten sind damit nicht verboten, werden aber „gezügelt“.
Um dieses jedoch effektiv zu überwachen fehlt es den Behörden deutlich an Mitteln und somit können nur Stichpunktartige Kontrollen durchgeführt werden.

Widerstand gegen weitere Liberalisierung

Für diese Kabotageregelungen gibt es einen guten Grund. Das deutsche Speditionsgewerbe wäre bei völliger Kabotagefreiheit nach der EU-Erweiterung Richtung Mittel- und Osteuropa unter Druck geraten. Denn osteuropäische Spediteure können wegen niedrigerer Lohnkosten und Sozialstandards „Dumping-Konditionen“ bieten, die für deutsche Transporteure unter den geltenden Bedingungen nicht darstellbar sind. Die Regelung stellt einen Kompromiss zwischen Marktliberalisierung und „Protektionismus“ dar.

Der EU-Mobilitätspakt will die Kabotagebeschränkungen jetzt noch weiter lockern. Ganz abgeschafft werden sollen sie allerdings nicht, solange immer noch Markt- und Wettbewerbsverzerrungen bestehen und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Europäischen Union nicht weiter angeglichen haben. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport fünf Tage lang Kabotagefahrten durchgeführt werden dürfen – und zwar in unbegrenzter Anzahl.

Damit ist die deutsche Transport- und Logistikbranche nicht zufrieden. Nach Ansicht der führenden Branchenverbände würde damit einem systematischen Kabotageangebot Vorschub geleistet. Nötig sei mindestens die Festlegung einer monatlichen Höchstgrenze.